§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen GridPlux, Kevin Melnik (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich KI Automation, Chatbot Entwicklung und digitale Prozessoptimierung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt folgende Dienstleistungen:
- Entwicklung, Konfiguration und Betrieb von KI gestützten Chatbots
- Implementierung von Business Automationen (E Mail, WhatsApp, LinkedIn, CRM)
- Beratung und Strategie rund um KI Einsatz im Unternehmen
- Technische Integration in bestehende Systeme und Software
- Laufende Wartung, Optimierung und Support der eingerichteten Systeme
Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot festgelegt.
§ 3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 4 Preise und Zahlung
4.1 Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei monatlichen Abonnements wird die erste Rate bei Vertragsschluss fällig, jede weitere am selben Kalendertag des Folgemonats.
4.3 Verzug
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Beträge zu unterbrechen.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
5.1 Monatliche Verträge
Monatliche Verträge sind mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar, erstmals nach dem ersten Vertragsmonat.
5.2 Jahresverträge
Jahresverträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 60 Tagen vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
5.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit mehr als zwei Monatszahlungen in Verzug ist.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugangsdaten und Materialien zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 7 Datenschutz und DSGVO
Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten zu ergreifen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union.
§ 8 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Systemen für den vereinbarten Zweck. Sämtliche verwendeten Open Source Lizenzen und Drittanbieter Rechte bleiben davon unberührt.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
9.1 Verfügbarkeit
Der Auftragnehmer strebt eine Systemverfügbarkeit von 99 % im Jahresdurchschnitt an. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten sowie Ausfälle, die auf Drittanbietern (z.B. API Anbieter, Hosting Infrastruktur) oder höherer Gewalt beruhen.
9.2 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich wäre.
9.3 KI spezifische Einschränkungen
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Falschantworten oder „Halluzinationen" des KI Systems, sofern der Auftraggeber die angebotenen Human in the Loop Kontrollmechanismen nicht aktiviert hat.
§ 10 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur im Rahmen des Vertragszwecks zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende für einen Zeitraum von 3 Jahren.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Dies gilt ausschließlich für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen (§ 38 ZPO). Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.